Von der Handwerkskammer Dresden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk. Für eine frühzeitige Feststellung von Baumängeln ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen bereits während der Bauausführung zu empfehlen. Bitte bedenken Sie, dass viele Bauteile und mögliche Mängel im Zuge der Bauausführung verdeckt werden und kleine Mängel oft noch während der Bauausführung mit geringem Aufwand, später aber oft nur mit hohem finanziellen Aufwand behoben werden können. Auch zu den Bauabnahmen bzw. Teilabnahmen sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen werden.
» Erstellung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise
» Bauabnahmen (Teil- und Schlussabnahmen)
» Begutachtung von ausgeführten Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau
» Bauzustandserfassung
» Feststellung von Baumängeln und Bauschäden
» Ermittlung von Wertminderungen
» Darüber hinaus erstelle ich Ihnen Sanierungskonzepte und ermittel die zu erwartenden Baukosten.
Darüber hinaus können Bautenstandsermittlungen bzw. Bauzustandserfassungen – auch gerade zur Beweissicherung – durchgeführt werden. Weitere Leistungen sind die Bauwerksdiagnostik und die Ursachenermittlung von Bauschäden, wie zum Beispiel bei Rissen in Putz, Mauerwerk oder Beton, bei Schimmelbildung, Setzungen, Feuchtigkeit und vielem anderen mehr.
Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an. Oft hilft auch schon ein erstes klärendes Gespräch.
Im konkreten Fall erstelle ich Ihnen:
» Sanierungskonzept über die Beseitigung von Mängeln oder Schäden
» Kostenschätzungen zum Sanierungskonzept
» Ermittlung eventueller Wertminderungen
» Feststellung der Verantwortlichkeiten
» Ermittlung von ggf. zulässigen Geldbeträgen für Einbehalte (Sicherheitsleistungen)
» Einschätzung der Aussichten bei einem Rechtsstreit aus rein baufachlicher Sicht (keine Rechtsberatung) mit Schätzung des Streitwerts
» rechtssichere Gutachten (Privat-, Gerichts- und Versicherungsgutachten)
» Tätigkeit als Schiedsgutachter
Kontaktieren Sie mich für die Erstellung von einem Gutachten zu Schäden an Gebäuden